Die Bürgergemeinde Ettingen verfügt über die „Blockhütte“, welche für private Zwecke gemietet werden kann. Hierzu bedarf es nicht zwingend des Bürgerrechts der Gemeinde, die Lokalität steht eigentlich allen Personen offen. Bürger von Ettingen geniessen jedoch einen Vorzug gegenüber Dritten.

Auch vermietet die Bürgergemeinde über verschiedene Wohnungen in den Liegenschaften Obere Kirchgasse 3, Witterswilerstrasse 4 und Im Güggelbach 2.