Wenn Sie als Schweizer Staatsangehörige/r an einer Einbürgerung in Ettingen interessiert sind, die Bedingungen erfüllen und bereit sind, die Gebühren zu zahlen, dann orientieren Sie sich bitte an folgendem Vorgehen:
Bedingungen
Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Einbürgerung in Ettingen?
- minimale Wohnsitzdauer von 3 Jahren in Ettingen
- guter Leumund
- keine hängigen Strafverfahren
- keine Betreibungen
- keine Steuerschulden und / oder Steuerrückstände
Gebühren
Für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an Schweizerbürger
- **Ettingen: CHF 265.- pro Gesuch
- Kanton: Basisgebühr für Einzelperson oder erste Person in gemeinsamem Gesuch CHF 300.-, Zusatzgebühr pro weitere Person im selben Gesuch CHF 40.-.
Für die Aufnahme von Kantonsbürgern in ein weiteres Gemeindebürgerrecht
- **Ettingen: CHF 212.- pro Gesuch
- Kanton: Basisgebühr für Einzelperson oder erste Person in gemeinsamem Gesuch CHF 250.-
Zusatzgebühr pro weitere Person im selben Gesuch CHF 40.-.
**Die genannten Frankenbeträge sind an den Landesindex für Konsumentenpreise gebunden (§13 des Einbürgerungsreglements) und werden der Teuerung angepasst.
Weitere Informationen
Wenn Sie die Bedingungen erfüllen oder weitere Informationen benötigen, können Sie telefonisch oder per Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.
Sie erreichen unsere Geschäftsstelle unter Tel. 061 723 19 90 (Hinterlassen Sie uns eine Nachricht - wir melden uns) oder