Die Bürgergemeindeversammlung wird durch den Bürgerrat einberufen. Ordentliche Bürgergemeindeversammlungen finden in der Regel zweimal jährlich, und zwar jeweils im Frühjahr für die Abnahme der Jahresrechnung und im Hebst für die Bewilligung des jährlichen Voranschlages, statt.
Zutritt
Die Bürgergemeindeversammlungen sind öffentlich. Nicht-Stimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben.
Einladung
Die Stimmberechtigten sind mindestens 10 Tage vor dem Versammlungsdatum durch Einladung im öffentlichen Publikationsorgan der Gemeinde einzuladen. Die Traktandenliste wird im Bibo und auf der Homepage publiziert.
Unterlagen
Die Jahresrechnung, das Budget sowie die notwendigen Ausführungen zu Anträgen des Bürgerrates sind auf der Einwohnergemeindeverwaltung für interessierte Bürger aufzulegen.
Anzeigepflicht
Über Geschäfte, die nicht in der vorgeschriebenen Form angezeigt worden sind, dürfen keine Beschlüsse gefasst werden.
Durchführung
Für die Durchführung der Bürgergemeindeversammlung gelten die Bestimmungen des Gemeindegesetzes.