Wenn Sie als ausländische/r Staatsangehörige/r an einer Einbürgerung in Ettingen interessiert sind, die Bedingungen erfüllen und bereit sind, die Gebühren zu zahlen, dann orientieren Sie sich bitte an folgendem Vorgehen:

Bedingungen

Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Einbürgerung in Ettingen?

  • minimale Aufenthaltsdauer in der Schweiz von 10 Jahren
  • Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr zählen doppelt (mind. 6 Jahre Aufenthalt)
  • minimale Wohnsitzdauer von 5 Jahren in Ettingen - gilt auch bei einem gemeinsamen Gesuch
  • Minderjährige müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • guter Leumund, Teilnahme am Erwerb und Bildung
  • keine hängigen Strafverfahren, keine Betreibungen
  • kein Bezug von Sozialhilfe 3 Jahre vor Gesuchseinreichung
  • keine Steuerschulden und / oder Steuerrückstände
  • Integration in Ettingen und der Schweiz
  • erfolgreiches Bestehen des Integrationsgesprächs

 

Gebühren

Bund:

CHF 100.- für Personen, die im Zeitpunkt der Gesuchstellung volljährig sind
CHF 150.- für Ehegatten, die gemeinsam ein Gesuch stellen
CHF   50.- für Personen, die im Zeitpunkt der Gesuchsstellung minderjährig sind
CHF 450.- für die erleichterte Einbürgerung

 

Kanton:

CHF 1'550.- Basisgebühr für Einzelperson oder erste Person in gemeinsamem Gesuch
CHF 150.- Zusatzgebühr pro weitere Person im selben Gesuch

 

Ettingen:

**CHF 2'127.- pro Gesuch (diese Gebühr ist auch bei Nichterteilung zu entrichten; Einbürgerungsreglement F. Gebühren § 12)

**CHF 1'000.- Vorauszahlung (für Dossiereröffnung und Einbürgerungsgespräch.) 

**CHF 265.- für jedes weitere Einbürgerungsgespräch

 **Die genannten Frankenbeträge sind an den Landesindex für Konsumentenpreise gebunden (§13 des Einbürgerungsreglements) und werden der Teuerung angepasst.

 

Ein ausländische/-r Staatsangehörige/r kann nach der Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger/in ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn er/sie:

  • insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat und
  • seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem/der Schweizer Bürger/in lebt

Dieses Gesuch kann direkt beim Kanton BL (Sicherheitsdirektion, Amt für Migration, Parkstrasse 3, 4402  Frenkendorf) beantragt werden. Tel.-Nr. 061 552 51 61.

   

Für die Einbbürgerung der dritten Generation ist das

Staatssekretariat für Migration
Bürgerrecht / Einbürgerung
Quellenweg 6, CH-3003 Bern       

zuständig.     Es kann auf der Webseite www.sem.admin.ch ein online-Formular ausgefüllt werden.

 

Weitere Informationen

Wenn Sie die Bedingungen erfüllen oder noch weitere Informationen benötigen, können Sie sich telefonisch (Tel. 061 723 19 90) oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung setzen, vielen Dank.