Bezugnehmend auf § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 15 Abs. 1 + 2 der Bürgergemeindeordnung Ettingen wird für die Wahl eines Mitglieds des Bürgerrates vom Urnengang abgesehen, dies, weil die Zahl der vorgeschlagenen Kandidaten gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden.

Der Verwaltung der Bürgergemeinde Ettingen wurde am 29. Dezember 2025 fristgemäss folgender Wahlvorschlag eingereicht:

  • Meier-Stöcklin Eveline

Die Geschäftsprüfungskommission der Bürgergemeinde Ettingen hat den Wahlvorschlag auf alle Erfordernisse geprüft und mit 34 gültigen Stimmen für in Ordnung befunden.

Der auf den 8. März 2026 angesetzte Wahlgang wird hiermit widerrufen.

Gegen diesen Entscheid kann innert drei Tagen bei der Geschäftsprüfungskommission p.A. Bürgergemeinde Ettingen, Beschwerde erhoben werden.

                                                                                   Bürgergemeinde Ettingen

                                                                                   Geschäftsstelle: C. Thüring-Schaub