Wenn Sie als ausländische/r Staatsangehörige/r an einer Einbürgerung in Ettingen interessiert sind, die Bedingungen erfüllen und bereit sind, die Gebühren zu zahlen, dann orientieren Sie sich bitte an folgendem Vorgehen:
1. Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Einbürgerung in Ettingen?
• | minimale Aufenthaltsdauer in der Schweiz von 10 Jahren | ||
• | Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr zählen doppelt (mind. 6 Jahre Aufenthalt) | ||
• |
minimale Wohnsitzdauer von 5 Jahren in Ettingen - gilt auch bei einem gemeinsamen Gesuch |
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Minderjährige müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben | |||
• | guter Leumund, Teilnahme am Erwerb und Bildung | ||
• | keine hängigen Strafverfahren, keine Betreibungen | ||
• | kein Bezug von Sozialhilfe 3 Jahre vor Gesuchseinreichung | ||
• | keine Steuerschulden und / oder Steuerrückstände | ||
• | erfolgreiches Bestehen des Eignungsgesprächs (Staatskunde) |
2. Die Gebühren betragen:
Bund:
asasas | CHF 100.-- | für Personen, die im Zeitpunkt der Gesuchstellung volljährig sind | |
CHF 150.-- | für Ehegatten, die gemeinsam ein Gesuch stellen | ||
CHF 50.-- | für Personen, die im Zeitpunkt der Gesuchsstellung minderjährig sind | ||
CHF 450.-- | für die erleichterte Einbürgerung |
Kanton:
asasas |
CHF 1'550.00 |
Basisgebühr für Einzelperson oder erste Person in gemeinsamem Gesuch |
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CHF 150.00 | Zusatzgebühr pro weitere Person im selben Gesuch |
Ettingen:
CHF 2000.-- | pro Gesuch für Einzelpersonen | ||
CHF 3000.-- | pro Gesuch für Familien/Paare | ||
CHF 480.-- |
Vorauszahlung (für Dossiereröffnung und Einbürgerungsgespräch) Diese Gebühr ist nach dem Integrationsgespräch zu entrichten, auch wenn die Einbürgerung zurückgezogen oder nicht bewilligt werden kann. |
Ein ausländische/-r Staatsangehörige/r kann nach der Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger/in ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn er/sie:
• | insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat und | ||
• | seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem/der Schweizer Bürger/in lebt |
Dieses Gesuch kann direkt beim Kanton (Sicherheitsdirektion BL Arlesheim) beantragt werden
3. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen oder noch weitere Informationen benötigen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung setzen. Tel. 061 723 19 90 oder E-Mail info@bg-ettingen.ch.
Vielen Dank.